Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, die öffentliche Verwaltung, und als solches - insbesondere neben den öffentlich-rechtlichen - eine teilweise Gegenstand des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihrer Beziehung zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts in der Regel zwischen allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts unterschieden. Das allgemeine Verwaltungsrecht legt die Grundlagen und Prinzipien der Verwaltung und ihrer Tätigkeit. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische richtigen Regeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, lokale Gesetzgebung, Verkehrsrecht etc.)
Verwaltet wird die Beschaffung von eigenen oder fremden Angelegenheiten. Die öffentliche Verwaltung ist die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch die Organe des Staates. Es bildet einen Teil der Staatsgewalt, die sich ausdrückt in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (siehe Drei-Teilung der Gewalten, Montesquieu, 8, 63). Die öffentliche Verwaltung umfasst die Tätigkeiten, die staatliche oder Ffentl. - Rechtsgemeinschaft (vor allem eine Föderation) für das Erreichen ihrer Ziele unter eigener Rechtsordnung entfaltet, und weder die Gesetzgebung noch Rechtssprechung ist [MODEL Creifelds: S. 229].
1. Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 I / II GG)
2. Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 III GG)
3. Prinzip der proportionateness
Siehe auch: unbefristet richtige Begriff, Evaluation Freiraum, Diskretion
Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Institute für Recht und Verfahren, die die Ursache fanden nach in jedem Verwaltungsverfahren sind - unabhängig von der jeweiligen Thema - und kann erforderlich sein.
Im Detail die allgemeinen Verwaltungsverfahren Recht Bedenken
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist für die administrative Tätigkeit der föderalen Behörden in (Bund) die Verwaltungsverfahren Gesetz (VwVfG) und für die administrative Tätigkeit der Landesbehörden in den entsprechenden nationalen Verwaltungsverfahren Gesetze, die jedoch mit der Bundesverwaltung Verfahren kodifiziert Recht groß. Für einzelne Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts daneben spezielle Gesetze sind relevant, so zum Beispiel die administrative Durchsetzung Gesetze des Bundes und der Länder für die obligatorische Eindringen von Verwaltungsentscheidungen. Bis heute einzelne Teile sind auch noch nicht kodifiziert jedoch.
Das besondere Verwaltungsrecht ist das "spezielle Verwaltungsrecht", die speziell auf die Anforderungen bestimmter in jedem Fall Material Funktionen der Verwaltung wird geschnitten. Die Bestimmungen des besonderen Verwaltungsrechts Schritt abgesehen von den allgemeinen Verwaltungsrecht, durch die Entwicklung auf seine Vorschriften, Ergänzung oder auch zu modifizieren. Umgekehrt das allgemeine Verwaltungsrecht rundet das besondere, wenn diese es nicht geschafft haben unabhängige Vorschriften.
Die folgende Liste zeigt eine mögliche, gemeinsame systematische Strukturierung der besonderen Verwaltungsrechts, ohne dass diese Aufzählung vollständig wäre, in jeder Hinsicht nicht-überlappenden oder die einzig richtige. Sollten einzelne Themen mit Priorität mit einem gewissen Recht verbunden sind, dann ist auch dies (in Klammern) angegeben:
Das besondere Verwaltungsrecht tatsächlichen abhängig von der Verteilung der Gesetzgebungskompetenz - sowohl von Bund und durch Landesgesetze geregelt. Landesrecht ist, vorzugsweise gefunden werden dadurch in die Gefahr, Warnung und lokalen Gesetze, während die Umwelt Gesetz, das Planungsrecht und das Restaurant Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt auf Bundesebene geregelt werden. Abgesehen von den federallegal Vorschriften jedoch häufig Durchführung oder Ergänzung Landesrecht Schritte.
Darüber hinaus sind die besonderen Verwaltungsrechts in vielen Bereichen überlagert und durch europäisches Recht beeinflusst.
Das Verwaltungsprozessrecht regelt den rechtlichen Schutz in Bezug auf die Handlungen der Verwaltung vor den Verwaltungsgerichten jurisdictionn. Es ist rechtlich in den Regeln des Verwaltungsgerichts (VwGO) geregelt.
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