Das Ursprungszeugnis (auch Warenverkehrsbescheinigung genannt) bescheinigt die nach Handelsrecht Herkunft von Waren in ein bestimmtes Land. Der Ursprung Zertifizierung wird von den autorisierten Stellen im Herkunftsland ausgestellt; in Deutschland ist dies die Industrie-und Handelskammer und Industrie.
(Certificate of Origin: English Certificate of Origin)
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