Die Konsulatsfaktura hat im Prinzip gleichen Inhalt wie die Handelsrechnung. Die Konsulatsfaktura muss auf einem vorgeschriebenen Formular, das vom Konsulat des Einfuhrlandes bezeichnet wird, in einer vorgeschriebenen Sprache ausgestellt werden. Die Konsulatsfaktura muss dem Konsulat des Einfuhrlandes zur Beglaubigung eingereicht werden.
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