Als goldenen Fallschirm oder golden bezeichnet einen Fallschirm eine Klausel in den Verträgen von Führungskräften, um die-nach im Falle einer Übernahme des Unternehmens und den Wegfall der Stelle die Person beträchtliche Zahlungen daraus folgenden erhält, zum Beispiel in der Form von Boni, Aktienoptionen oder Kombinationen verschiedener Vergütungen.
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