Die Geldanlage ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht und bezeichnet eine Einlage in Geld, etwa durch Einzahlung auf das Gesellschaftsvermögen, über die Anlage oder durch Übernahme von Aktien. Im Gegensatz dazu spricht man von einer Sacheinlage, wenn reale Werte oder Rechte, zum Beispiel Anforderungen im rechtlichen Sinne oder Lizenzrechte in eine Gesellschaft gebracht werden in.
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