Der Begriff Freimarkt (und / oder Frey Markt) bezeichnet ursprünglich im Mittelalter meist von kirchlichen Seite oder Privileg für ausländische Käufer, von Stadt kommunalen Behörden erteilt wird, zu einem bestimmten Datum in einer Gemeinde / Stadt Waren "zum Verkauf anbieten." (JG Kr nitz-, Wirtschafts-Lexikon, 1858 -
Die frühesten Dokumente in dieser Hinsicht sind zu Beginn 10. Century, sich niederzulassen und beschränkt dieses Recht Erste, der einen Tag pro Jahr erst sehr spät - in 17. und va für 18. Jahrhundert - dieses Recht wurde durch die zunehmende Macht durch zivile Manufakturen und Händler nach und nach durch weitere Termine erweitert: Zuerst in Folge (zB 4.Sonntag nach Ostern), dann in vollständigen Eindämmung von Christian Termine (Ostern / Weihnachten), und da die Märkte von mehreren Tage.
Ein relativ bekanntes Beispiel: der Bremer Freimarkt in Nord-Deutschland, die sich im Laufe der Zeit zu einem Volksfest gewandelt.
Darüber hinaus: Hildesheim, Passau, Tamsweg (Österreich) uvm
Der Begriff "Freimarkt" ist es, den deutschsprachigen Ländern D, CH, -) begrenzt, Erfahrungen aber durchaus Analogien in anderen Sprachen als auch historisch eine Erweiterung auf allgemeine politische und / oder wirtschaftlichen Verbindungen und Theorien, zB über den freien Handel. (Siehe: Deutsche Rechtswörterbuch - on-line:)
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