Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) nahm das operative Unternehmen an 1 April 2002 als unabhängige Behörde im Rahmen Finanzmarktaufsicht Gesetz (FMABG).
Die Aufgaben der FMA wurden in vier Hauptbereiche unterteilt:
Die FMA ist ein Institut des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FMA ist eine Anweisung frei Autorität, dh sie in die Praxis ihres Amtes nicht an politische Weisungen gebunden. Doch für Finanzen das Recht steht für das Bundesministerium der FMA ermittelt Test Aktionen, die zur Verschreibung sowie das Recht, eine Einigung mit den einzelnen Durchführungsverordnungen der FMA.
Die FMA besteht aus einem Pfigem Vorstand, einen Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern sowie dem Finanzmarkt Ausschuss, wobei letztere kein Organ der FMA stellt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden durch den Bundesminister für Finanzen und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) nominiert. Zusätzlich zu sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Wirtschaftskammer Österreich zwei weitere Mitglieder als kooptierte Mitglieder ohne Stimmrecht vorgeschlagen.
Als rechtliche Grundlage dienen eine Vielzahl von österreichischen Gesetzen, darunter ua
Die FMA ist Mitglied in verschiedenen internationalen Gremien, wie zum Beispiel die international Organization of Securities von COMM essen Ionen (IOSCO), dem Committee of European Securities des Modulators (CESR), der Basler Ausschuss für die staatliche Aufsicht über die Banken und die OGAW Ausschuss.
Bis 31. Mai 2006 erstattet Rg Haider Ankündigung gegen die FMA Vorstand mit der Staatsanwaltschaft. Es konkret bedauert Büro Missbrauch und Zwang im Zuge der laufenden Überprüfung des Hypo Alpe Adriabank durch die FMA Vorstände:''"... Die FMA Vorstände wie mittelalterliche Henker fungierte" ... die FMA sind streng genommen ein Kl ngel Sekretärinnen, mit ihnen anvertraute Macht zu werden noch nicht fertig "...". (Quellen:,).
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