Die Entladung eines Vorstandes durch den Aufsichtsrat hat eine kommunikative und eine rechtliche Bedeutung. Die Aktionäre koordinieren auf der Hauptversammlung über die Entlastung des Vorstandes. Während erfolgreiche Tuning (der Vorstand entlastet) die Aktionäre der die Verwaltung der Gesellschaft zu genehmigen. Die Entlastung enthält jedoch keinen Verzicht auf Ansprüche ("§ 120 AktG).
Wenn eine Entlastung des Vorstandes abgelehnt wird, spricht man von einem "Vertrauen Rückzug". Gründe für diese Verweigerung der Entlastung können zB grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur normalen Management. Für die Vorstände betroffenen dies in der Regel führt zur Entlassung.
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