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Seite geändert: wtorek, lipiec 12, 2011 20:41:22

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist ein Satz von Regeln, die vor allem das Verhalten Empfehlungen enthält, die eine gute Corporate Governance, also gute Verwaltung und - Überwachung stellt.

Entstehungsgeschichte

Corporate Governance ist ein Thema in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Auch die Bundesregierung hat daher mit diesem Thema und Mai 2000 ging es um eine Regierung Kommission3 "Corporate Governance - Management - Unternehmenssteuerung - Modernisierung des Gesetzes über Aktiengeschäfte" unter dem Vorsitz des Juristen Professor Dr. Dr. hc Theodor von Baum zugeordnet . Unter anderem dieser Kommission hat empfohlen, einen "Code of Best Practice" für deutsche Unternehmen zu entwickeln. <p>

Aus diesem durch das Bundesministerium des Gesetzes im September 2001 der "Regierung Kommission3 des Deutschen Corporate Governance Kodex" wurde gegründet. Diese Kommission hat am 26. Februar 2002 von der Bundesregierung aus kompiliert "Deutscher Corporate Governance Kodex" vorgestellt. Die offizielle Ffentlichung des Kodex im elektronischen Bundesanzeiger erfolgte am 30 August 2002. <p>

Der Kodex wird seither von der "Regierung Kommission3 des Deutschen Corporate Governance Kodex" überprüft und angepasst letzten Jahr am 2. Juni 2005.

Ziele

Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist es, dazu beizutragen, die Regeln für die Verwaltung, gültig in Deutschland und - Überwachung sowohl für nationale und internationale Investoren transparent zu machen. Mit ihm auf lange Sicht das Vertrauen ist in das Management der deutschen Gesellschaft und mit ihr verstärkt indirekt in den deutschen Kapitalmarkt. Der Kodex berücksichtigt alle in der Vergangenheit - vor allem von internationalen Investoren - ausgedrückt Punkte der Kritik an der deutschen Unternehmen Zustand, zum Beispiel unbefriedigend Anpassung auf die Interessen der Anteilseigner (siehe auch Shareholder Value), Transparenz fehlt der deutschen Verwaltung und Unabhängigkeit fehlt deutscher Aufsichtsräte . Deutsch Corporationen Bemühungen einhaltliche Maßnahmen, die für die Erfüllung des DCGK dienen.

Rang in der Standardhierarchie

In Form der Regeln des Corporate Governance Kodex der deutschen Recht bekam eine neue Art von Standards, die manchmal genannt wird sanft Law. Der Kodex ist kein Gesetz Rang. Es enthält überwiegend Empfehlungen, deren Gehorsam erfolgt freiwillig. <p> Allerdings Gesetzgeber verliehen über eine reine Signalwirkung Reproduktion der Grundsätze des Kodex gelegt: in Übereinstimmung mit "§ 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der jeweils zitierten Gesellschaft muss eine Erklärung jährlich zu machen, in welchem ​​Umfang sie nutzten die Empfehlungen des Kodex (sog. entsprechende Erklärung). <p> SOMIT gehorcht den Prinzipien betrifft die Außenvertretung des Unternehmens und seine Beziehung zu den Aktionären direkt.

Regierung Kommission3 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Gehören der Regierung Kommission3 des deutschen Corporate Governance Kodex:

  • Dr. Gerhard Cromme (Vorsitzender)
  • Dr. Paul Achleitner
  • Dr. Rolf E. Breuer
  • Dr. Hans Friedrich Gehlhausen
  • Ulrich Hocker
  • Max Dietrich Kley
  • Professor em. Dr. Dr. hc Marcus Lutter
  • Volker Potthoff
  • Heinz Putz Hammer
  • Christian strengen
  • Peer M. Schatz
  • Dr. Wendelin Wiedeking
  • Professor Dr. Axel von Werder

<p> Die Regierung Kommission3 blieb bestehen auch nach der Veröffentlichung des Kodex. Es ist zu begleiten und mindestens einmal im Jahr untersuchen die Entwicklung der Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis in Deutschland, in welchem ​​Umfang die Kodex ist es, angepasst werden.

Der Kodex

Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist in sieben Teile gegliedert:

  1. Präambel
  2. Aktionäre und Hauptversammlung
  3. Kooperieren von Vorstand und Aufsichtsrat
  4. Vorstand
  5. Aufsichtsrat
  6. Transparenz
  7. Buchhaltung und Abschlussprüfung

Inhaltlich des Kodex enthält drei Arten von Regelungen, die durch den Grad ihres Engagements voneinander unterscheiden:

  • Rendition der gesetzlichen Vorschriften des AktG
  • Empfehlungen ("Soll" - Vorschriften)
  • Anregungen ("weiß" - Vorschriften)

Die Kritik an der DCGK

Auf der jährlichen Pressekonferenz der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) am 3 August 2004 viel Kritik an der DCGK und / oder an seiner ohne Konsequenzen ignorieren wurde laut von einem großen Teil der Unternehmen.

Noch zwei Drittel der führenden Unternehmen in Deutschland abgelehnt setzen die Einkäufe ihrer Mitglieder des Vorstandes seriös offen. Das ist ein markantes Verstoß gegen das Transparenzgebot des DCGK. Der Bundesminister der Justiz wird aufgefordert, unverzüglich eine entsprechende Novelle, in der Vorstand und Aufsichtsräte verpflichtet, ihre gesamten Einkäufe einzeln öffentlich zu machen sind zu kompilieren.

Auch die SdK "in der Zwischenzeit die überall üblichen Automatismus" mit dem Wechsel der Vorsitzenden des Vorstandes in den Aufsichtsräten der Konzerne kritisiert. Mit 16 von 30 Unternehmen DAX 30 sind die Aufsichtsratsvorsitzenden ehemalige Vorstand Lautsprecher. Das entspricht einer "tatsächlichen Selbst Ernennung Aufsichtsratsvorsitzenden" und ist ein "Entmachtung der Hauptstädte owner".

Literatur

  • Baum, Theodor (Hrsg.): Bericht der Regierung Kommission3 Corporate Governance - Management - Unternehmenssteuerung - Modernisierung des Gesetzes über Aktiengeschäfte, Köln 2001
  • Cromme, Gerhard (Hrsg.): Corporate Governance Bericht 2002, Stuttgart 2002
  • Cromme, Gerhard:
"Die Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Praxis", in: Credit-System 2002, Seite 502

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