Seite geändert: wtorek, lipiec 12, 2011 20:58:37
Consumer Vertrag
Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt die "Verbrauchervertrag" unter anderm eine in "§ 355 , dass so genannte Widerrufsrecht mit ¤ gen.Die Legaldefinition in steht "§ 310 III handelt es sich also buchstäblich Verträge "zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbraucherverträge) ". Mit den derzeitigen Verträgen kann es um verschiedene Arten von Verträgen (Kauf, Servieren, Werkverträge etc.) handeln. Es ist wichtig, dass die Parteien die Verbraucher und / oder Unternehmer sind.
Die Begriffe Verbraucher und / oder Unternehmer sind wie folgt geregelt:
- Consumer ( "§ 13 ): "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck Schlösser, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit aufgenommen werden kann" Entscheidend ist also der Zweck des Unternehmens ist, ist somit auch ein. Kaufmann, kauft sich privat ein Fahrzeug, ein Verbraucher ist.
- Entrepreneur ( "§ 14 I ): ". Entrepreneur ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die zum Zeitpunkt der Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt"
Siehe auch
Verbraucherschutz