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In der ökonomischen Account-System bezeichnet man alle Konsumgüter in den Büroalltag mit Büromaterial (zB Kopierpapier, Druckertinte, Toner, Radiergummis und Recorder wie Kugelschreiber oder Bleistifte). Darüber hinaus sind alle Waren mit einem Anschaffungswert von bis zu 60 Euro kann net, die im Büro von Unternehmen, wie zB Stanz-, Booklet-Geräte, Taschenrechner, wies Maschinen oder kleine Möbel sind nach deutschem Steuerrecht wie Büromaterial behandelt werden, um verwendet werden .
In der Finanzbuchhaltung Aufwendungen für Büromaterial sind sofort Ausgaben gebucht und verriegelt in Zusammenhang mit dem End-of-Jahres-Verfahren über die GuV-Konto. Das ist aber nur bei "unabhängig nutzbare" Waren so genannten Fall. Ein Scanner, der muss für das Unternehmen an einen Computer angeschlossen werden möchte, kann zum Beispiel nicht als Ausgaben für Büromaterial gebucht werden, obwohl sie möglicherweise weniger als 60 Nettokosten, sondern zählt wie alle Büromaschinen oder Büromöbel, die Kosten 60 netto oder mehr, wenn ihr Erwerb für die Betriebs-und Geschäftsausstattung (BGA) und / oder unter Büromaschinen.
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