Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt "AGB") sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Bedingungen wie pro Vertrag, die eine Vertragspartei (der Benutzer) auf der anderen Vertragspartei zum Zeitpunkt der Abschluss eines Vertrages stellt. Dabei ist es unerheblich, ob die Regelung eine nach außen getrennt Bestandteil des Vertrages (umgangssprachlich "das Kleingedruckte" genannt) zu bilden oder den Vertrag aufgegriffen. Ebenso ist für die Qualifizierung als Allgemeine Geschäftsbedingungen ohne Bedeutung, in welchem Umfang sie haben, in der Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
Modellcharakter für diese allgemeine Definition hat die Regelung des deutschen Zivilrechts ("§ 305 exp. 1 BGB).
Im Rahmen der Privatautonomie dominant im Privatrecht das Gesetz Pläne Vorschriften für bestimmte Vertragstypen, gestattet jedoch meist, dass die Vertragsparteien in Einzelfällen zur Ergänzung oder abweichende Regelungen in ihren Vertrag zu machen. Anders ist es nur, wenn eine gesetzliche Regelung nicht optional (abdingbar), aber überzeugend zu verschreiben, dass es im Vertrag nicht abgewichen werden kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bewirken, dass der Vertragsschluss vereinfacht, beschleunigt und standardisiert durch einen vorformulierten Satz von Klauseln. Sie können regulieren neuen, im Gesetz vorgesehenen Vertragstypen in das Vertragsrecht. Sie ändern sich in der Regel in Bezug auf das Gesetz der Verteilung von Risiken und Haftung häufig zu Gunsten des Benutzers und erleichtern so das Fazit des Vertrages. In ihm gleichzeitig die Gefahr besteht, dass der Benutzer, in der Regel einen Käufer und / oder Unternehmen, die in der Regel wirtschaftlich stärkeren und in der Wirtschaft mehr Erfahrung können einseitige und / oder überraschende Regelungen gegenüber einem Verbraucher, die von Wertungen fährt umsetzen das Gesetz zu weit. Es besteht Bedarf zu unterwerfen und zu bestimmten Klauseln die Wirksamkeit leugnen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kontrolle. Während dieser wurde ursprünglich auf die Rechtssprechung, die einzelne Klauseln für nichtig erklären könnte, aus dem BGB, verlassen, wenn sie unmoralisch waren, schuf der Gesetzgeber trat Recht auf 1 April 1977 in Kraft spezifische Verordnungen für die Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) für den Umgang mit AGB. Die AGB-Gesetz wurde erneut durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts des Vertrages verzichtet, seine Regelungen wurden mit Wirkung ab 1. Januar 2002 mit nur kleineren Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches § § 305-310 BGB) übertragen.
Ursprünglich in den deutschen AGB-Gesetz entwickelt die Regeln, die AGB wurden zu einem großen Teil an das Europäische Gemeinschaftsrecht, dh die Richtlinie übertragen 93/13/EWG des Ratschläge von 5 April 1993 über missbräuchliche Klausen in Verbraucherverträgen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestimmte Gesetze Normen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln zu schützen. In allen Ländern der Europäischen Union kann man daher rechnen die Tatsache, dass im Prinzip etwas ähnliches (wenn auch keineswegs identische!) Regulations wie in Deutschland existieren.
Im deutschen Recht die betreffenden Vorschriften sind seit dem Vertragsrecht Modernisierung in den Absätzen genannten 305 ff. BGB.
Die nicht - EU-Mitgliedsland Schweiz kennt bisher noch keine explizite gesetzliche Regelung der AGB, aber die Gerichte und die Literatur durch eine Konkretisierung der allgemeinen Regeln (insbesondere Treu und Glauben) einen legalen Status vergleichbar in vielen Punkten verursacht. Es ist nicht unmöglich aber, dass auch in der Schweiz in den nächsten Jahren spezifische gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen nach sich "§ 305 exp. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrages zwischen Unternehmer und Verbraucher, wenn der Benutzer bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Verweis unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich nur, bezieht sich durch einen deutlichen Hinweis darauf und die Möglichkeit sieht vor, die andere Vertragspartei davon in angemessener Art und Weise der Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wissen. Eine dritte Bedingung ist, dass der andere Teil selbst erklärt in Übereinstimmung mit den AGB. Die Aufnahme mit dem Transport von Menschen in den regulären entlastet Transport-Service und die Bedingungen für Telekommunikation und Post.
Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen inhaltlicher Kontrolle nach "§" § 307-309 BGB. In "§" § 308, 309 BGB eine größere Zahl von möglichen einzelnen Klauseln aufgezählt, die unwirksam sind nach entsprechender Bewertung immer die gemacht werden kann oder. Um es unter anderem bestimmte Haftungsklauseln und Garantie-Klauseln gehören.
Wenn der Katalog nicht dazu führen, bedeutet BGB Unwirksamkeit in und Tag, dann ist immer noch BGB zu beachten. Als so genannte "General Standard" Diese Verordnung plant, dass die Regelungen unwirksam sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn sie benachteiligt den Vertragspartner des Nutzers gegen die Anforderungen des Treu und Glauben unangemessen. Ein solcher Nachteil kann bereits durch draus, dass eine Regelung nicht klar und verständlich. Anzunehmen unzureichend Nachteil ist, in Zweifel auch, wenn eine Verordnung mit erheblichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abgelenkt ist vereinbart werden nicht oder wenn es erhebliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages, Grenzen dann dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
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